Koran-Suren, die im starken Widerspruch zu Artikel 4 in unserem Grundgesetz stehen

Bekanntlich berufen sich die Islamterroristen ebenso wie die friedlichen Moslems auf den Koran, wobei die Erstgenannten sich hierbei meist jene Verse aus dem Koran herauspicken, welche ihnen dazu dienlich sind, um ihren Terror und ihre Gewaltorgien zu rechtfertigen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Reaktion des Berliner Abgeordnetenhauses auf einen bereits schon 2017 gestellten und gescheiterten Antrag der AfD zur Einschränkung des islamischen Religionsunterrichts an deutschen Schulen, der darauf abzielte, Passagen aus dem Koran, die nach Meinung der AFD zu Gewalt aufrufen oder gegen die freiheitliche Grundordnung verstoßen, in unteren Jahrgangsstufen nicht mehr zuzulassen beziehungsweise in oberen Jahrgangsstufen nur mit Verweis auf ihre „rechtliche Problematik“ zu thematisieren.

Dieser Antrag wurde 2017 mit den Stimmen der anderen fünf Parteien im Parlament abgewiesen, denn Redner von SPD, Grünen, Linken, CDU und FDP argumentierten, der Staat dürfe sich laut Neutralitätsgebot nicht in den Religionsunterricht einmischen und die Glaubensgemeinschaften hätten das Recht, selbst über die Inhalte zu entscheiden. Selbstverständlich müsse der islamische Religionsunterricht mit dem Grundgesetz vereinbar sein. In Berlin gebe es jedoch bislang keine Anhaltspunkte, dass dies nicht der Fall sei…

Es gibt also keine Anhaltspunkte? Also, entweder sind jene Politiker zu blöde, um zu lesen, oder sie haben keine Probleme mit den gewalttätigen Passagen im Koran..

Nachfolgend einige Koransuren, die im starken Widerspruch zu Artikel 4 im Grundgesetz stehen und die mit Unterstützung dieser Politiker weiterhin Kindern in den Schädel gebohrt werden. Solange die Gewalt zu den Grundlagen und Äußerungsformen des Islam gehört, kann er unmöglich eine „Religion“ im Sinne des Artikel 4 des Grundgesetzes sein. Unsere Verfassung deckt keine Bewegung, die zur Gewalt greift, nur weil sie sich „Religion“ nennt.

Während das Grundgesetz in Deutschland die Grundrechte eines Menschen definiert und in Artikel 4, Absatz 1 die Freiheit des Glaubens, des Gewissens, der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse als unverletzlich erklärt, fordert der Koran in der 5.Sure, Vers 52 genau das Gegenteil: Was diese erwartet, ist drastisch beschrieben, so z.B. im Koranvers 40, Sure 8: „Bekämpft sie, bis alle Versuchung aufhört und die Religion allgemein verbreitet ist.“

Hier noch weitere Beispiele aus dem Koran:

„Als die schlimmsten Tiere gelten bei Allah diejenigen, die ungläubig sind und nicht glauben werden.“ (Koran, Sure 8,55, nach Muhammad Rassoul )

„Siehe die Ungläubigen vom Volk der Schrift (Juden und Christen): sie sind die schlechtesten der Geschöpfe.“ (Koran, Sure 98, Vers 6)

„Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Ungläubigen, wo ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf !“ (Koran, Sure 9,5 nach R. Paret = Verstoß gegen StGB §259 “Aufruf zur Gewalt”. Ungläubige = Andersgläubige, Nichtgläubige , alle Nichtmoslems …)

„Die Männer stehen über den Frauen, und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie.“ (Koran, Sure 4,34 nach Rudi Paret = Verstoß gegen Art. 3 GG , Gleichheit vor dem Gesetz)

„Allah hat für euch angeordnet, ihr sollt eure Eide annullieren.“ (Koran, Sure 6,2 nach R. Paret)

„Wahrlich, Allah hat für euch eine Lösung eurer Eide angeordnet.“ (Koran, Sure 66,2 nach Muhammad Ahmed Rassoul  =  Verstoß gegen: § 153 StGB Falsche uneidliche Aussage (1) § 154 StGB Meineid (1+2) § 155 StGB Eidesgleiche Bekräftigungen § 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt)

„Diejenigen aber, die ungläubig sind, – nieder mit ihnen!“ (Koran, Sure 47,8 = Verstoß gegen Art. 4 GG, Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (1) und (2) Art. 2 GG, Persönliche Freiheitsrechte)

„O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die euch benachbart sind, und laßt sie in euch Härte finden; und wisset, daß Allah mit den Gottesfürchtigen ist.“ (Koran 9/123)

„Und wenn ihr auf diejenigen trefft, die den Glauben verweigert haben, so gilt das Schlagen der Genicke, bis, wenn ihr sie niedergekämpft habt, ihr dann die Fessel fest macht.“ (Sure 47:4)

Dem Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, kann ein Moslem niemals zustimmen. Denn folgende Suren des Koran stehen dagegen: Sure 2, Vers 282: Bei Zeugenaussagen: „… und nehmt zwei Männer aus eurer Mitte zu Zeugen. Sind aber zwei Männer nicht zur Stelle, so bestimmt einen Mann und zwei Frauen, die sich eignen zu Zeugen …“

Sure 4 zum Erben: „Männliche Erben sollen soviel haben wie zwei weibliche.“

Sure 4 zu Eheschließung: „Überlegt gut und nehmt nur eine, zwei, drei, höchstens vier Ehefrauen …“.

Nach Sure 4, Vers 38 (Reklam-Koran) darf der Mann widerspenstige Ehefrauen ins Schlafgemach verbannen und sie schlagen, wenn sie nicht auf seine Ermahnungen hören!

Sure 4: „Die Männer sind den Weibern überlegen, wegen dessen, was Allah den einen vor den anderen gegeben hat.“

Im Grundgesetz, Artikel 2, Absatz 2 steht:

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“

Hingegen verordnet der Koran folgende Gewalttaten wie in Sure 47, Vers 4:

„Wenn ihr die Ungläubigen trefft, dann herunter mit dem Kopf, bis ihr ein Gemetzel unter ihnen angerichtet habt. Die übrigen legt in Ketten.“

Koranexperten haben 204 Verse gegen Nichtmoslems gezählt. Darin werden den „Ungläubigen“ harte Strafen angedroht. Die Gläubigen sollen keine Freundschaft mit Menschen schließen, die nicht dem Islam angehören. Sure 9 nennt Christen „von Allah verfluchte Leute“ (…) „Allah schlage sie tot!“.

In der Sure 47, Verse 36/37 heißt es: „Seid daher nicht milde gegen eure Feinde und ladet sie nicht zum Frieden ein. Ihr sollt die Mächtigen sein; denn Allah ist mit Euch und er entzieht euch nicht den Lohn eures Tuns (eurer Taten im Krieg)“. Das bekommen schon die kleinen Kinder in den vielen Koranschulen Deutschlands zu hören. Nicht das Grundgesetz gilt dort, sondern Mohammeds Wort.

Sure 9, Vers 33 (Reclam-Koran): „Er ist’s, der entsandt hat seinen Gesandten mit der Leitung der Religion der Wahrheit, um sie sichtbar zu machen über jede andere Religion, auch wenn es den Ungläubigen zuwider ist!“…

Quelle: de.europenews.dk

3 Kommentare zu “Koran-Suren, die im starken Widerspruch zu Artikel 4 in unserem Grundgesetz stehen

  1. Mir sind diese Suren alle bekannt, denn ich habe mir einen Koran und eine Hadithensammlung gekauft und selbst nachgelesen.
    Leider wissen die meisten Deutschen weder etwas über den Koran, noch über die Taktiken der Eroberung, die die Muslime anwenden. Sie wissen nichts darüber, dass Muslime ungestraft lügen dürfen, wenn es der Ausbreitung des Islam dient. Daher ist Muslimen Verharmlosung und Abstreiten/Verdrehen der Wahrheit erlaubt.
    Ich kenne einige Muslime, die sehr freundlich und friedlich sind. Sie werden ihren gewaltbereiten Glaubensbrüdern aber wohl nur sehr selten in den Arm fallen, denn dann wären sie selbst Zielscheibe.

    Wie wir sehen, tun die meisten unserer gewählten Vertreter in den Parlamenten alles, um den Islam hier in Deutschland immer stärker zu machen.
    Man sollte sich mal fragen, warum sie das tun? Wissen sie nicht, welche Folgen ihr Handeln hat? Oder wissen sie es und wollen genau diese Folgen erreichen?

    Ob wohl der schlafende Michel noch erwachen wird?

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  2. Das wird in Deutschland und noch anderen westlichen Laendern eines Tages ein Riesenchaos geben! Aber um dies aufzuschluesseln fehlt mir die Zeit. Eine dritte Option wird die Anarchie sein, was sich vielerorts bereits ankuendigt. Aber was solls, die ganze Welt ist eh schon zum Teufel – da ist zuviel kaputt. Ein Scherbenhaufen wird nicht dadurch verunstaltet, indem man noch weitere Scherben darauf wirft – und wenn alles nur noch ein Scherbenhaufen ist, nuetzt auch kein Wegwischen mehr…

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