Prof. Dr. Karnowsky über Schächten und Antisemitismus


Zum Schächtverbot, Nationalsozialismus und Antisemitismus

Auszug aus einem Interview der taz mit dem Tierschutzbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Priesmeier, taz vom 19.12.2007 :

„… Das Thema hat auch etwas mit der deutschen Geschichte zu tun. Wir haben eine Expertenrunde veranstaltet. Der anwesende Rabbi hat gefragt: „Wissen Sie, welches Gesetz als erstes 1933 gegen die Juden erlassen wurde? Das war das Schächtverbot.“

Diese Behauptung, dass das erste gegen die Juden erlassene Gesetz 1933 das Schächtverbot gewesen sei, ist unzutreffend und zugleich eine Verharmlosung der Aktivitäten der nationalsozialistischen Regierung in den ersten Wochen ihres Regimes. Bei oberflächlicher Lektüre bietet sie Anlass für ein schon im Internet verbreitetes Missverständnis, das den Charakter des Regimes vollständig entstellt, nämlich der Betäubungszwang sei das erste von der NS-Regierung überhaupt verabschiedete Gesetz gewesen.

Auch die Vorstellung, das Schächtverbot bzw. der Betäubungszwang sei das erste antisemitische Gesetz („gegen die Juden“) der NS-Regierung gewesen, ist historisch falsch. Richtig ist: Am 1. Februar 1933 unterzeichnete Reichspräsident von Hindenburg die Verordnung über die Auflösung des Reichstages, somit konnte Hitler 7 Wochen per Verordnung bzw. Erlass regieren, die durch die Unterschrift Hindenburgs Gesetzeskraft erlangten, der Begriff „Gesetz“ wurde hierfür aber nicht benutzt. Solche Verordnungen (auch „Notverordnung“ genannt) wurden vom 1. Februar bis zum 23. März 1933 meist mehrere pro Tag erlassen.

Zielbewusst und intensiv wurden unter der Parole des Wahlkampfes „Kampf dem Marxismus“ die bürgerlichen Freiheiten zerstört (Presse- und Versammlungsfreiheit), die politische Opposition (SPD, KPD, andere Organisationen der Arbeiterbewegung) kriminalisiert und Widerstand unmöglich gemacht bzw. strengstens bestraft.

Durch gezielte Personalpolitik wurden Schaltstellen besetzt bzw. Gegner daraus entfernt. Herausragend sind die Notverordnungen vom 4. und vom 28. Februar (die sog. „Reichstagsbrandverordnung), der preußische Erlass vom 22. Februar, die Polizei durch 40.000 SA und 10.000 Stahlhelmmänner zu ergänzen und die Einsetzung Görings als Kommissar für das Innenministerium in Preußen schon am 30. Januar 1933. Wer sich diese Tätigkeit genauer ansieht, kann die Idee, die NS-Regierung habe sich in dieser Zeit mit dem Thema „Betäubung von Schlachttieren“ beschäftigt, nur als grotesk empfinden.

Geht man von der zweiten Lesart aus, dürfen aber folgende Maßnahmen und Gesetze nicht übersehen werden:

22. Februar 1933 – Erlass über die Aufstockung der preußischen Polizei – wegen der jahrelangen antisemitischen Gewalttaten der SA auch als antisemitische Maßnahme zu werten.

13. März 1933 – Erlass zur Errichtung des „Ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda“, dessen zentrale Funktion war die Verbreitung von Antisemitismus.

01. April 1933 – Boykott jüdischer Geschäfte, formal nicht durch Gesetz, sondern durch Aufruf an die Parteigliederungen der NSDAP (28. Februar 1933) initiiert. Nach dem 23. März 1933 (Tag des sog. „Ermächtigungsgesetzes“) wurde statt des Begriffs „Verordnung“ wieder der Begriff „Gesetz“ benutzt. Folgende antisemitische oder antisemitisch instrumentalisierbare Gesetze oder Verordnungen zielten auf die Zerstörung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stellung aller (im nationalsozialistischen Sinne noch als solche zu definierenden) Juden ab, waren also viel weitgehender, durchgreifender und existenzbedrohender als das Gesetz über das Schlachten von Tieren, dessen Wirkungen durch Ernährung auf pflanzlicher Basis zu entgehen war.

7. April 1933 – Gesetz über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums (Entlassung sog. „nichtarischer“ also jüdischer, sozialdemokratischer und demokratischer) Beamter.

7. April 1933 – Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (1500 jüdische Anwälte betroffen vorläufig (!) auf Intervention Hindenburgs gab es noch viele Ausnahmen).

7. April 1933 – Gesetz über die Neuwahl der Schöffen, Geschworenen und Handelsrichter.

8. April 1933 – Verordnung über die Prozessvertretung bei Arbeitsgerichtsbehörden.

12. April 1933 Gesetz über die Durchführung einer Volks-, Berufs- und Betriebszählung 1933 (Vorbereitung später noch zu treffender antisemitischer (u.a. Arisierungsaßnahmen)

21. April 1933 Gesetz über das Schlachten von Tieren.

Die Situation 1933 ist mit der heutigen keineswegs gleichzusetzen, dies zu tun, wäre reine Demagogie. Ein adäquater Vergleich könnte sich auf das Bayrische Schlachtgesetz aus dem Jahre 1930 beziehen, in dem die demokratischen und parlamentarischen Verfahrensweisen noch einigermaßen intakt waren und auch die antisemitische Verhetzung noch nicht so fortgeschritten war. Auch hier wurde – auf Landesebene – ein Betäubungszwang vorgeschrieben. Von den 128 Abgeordneten des Bayrischen Landtages stimmten am 29. Januar 1930 für das Gesetz, das am 1. Oktober 1930 in Kraft trat:

22 Abgeordnete der SPD,
17 Abgeordnete des BBB (Bayrischen Bauernbundes),
12 Abgeordnete der DNVP (Deutschnationale Volkspartei),
9 Abgeordnete der NSDAP,
4 Abgeordnete der KPD (eine Abgeordnete der KPD enthielt sich der Stimme).

42 Abgeordnete der BVP (Bayrische Volkspartei, Schwesterpartei der Katholischen Partei „Zentrum“) stimmten aus Gründen ihrer kirchlichen Orientierung gegen das Gesetz, bei einer Enthaltung.

20 Abgeordnete fehlten bei der Abstimmung, doch hätte ihre Anwesenheit das Ergebnis nicht verändert.

Den Abgeordneten der SPD, KPD, des BBB und allen (!) der DNVP eine antisemitische Motivation zu unterstellen ist sicher unzulässig und wäre eine grobe Ungerechtigkeit, zumal sie z.T. später selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung wurden, wie etwa Wilhelm Högner, der nach 1945 als einziger sozialdemokratische Ministerpräsident in Bayern amtierte.

Auch kann nicht allen bayrischen Tierschutzvereinen, die ja alle für das Gesetz geworben hatten, eine antisemitische Tendenz unterstellt werden, insbesondere nicht dem von dem Friedensnobelpreisträger und demokratischem Politiker Ludwig Quidde und seiner Frau Margarethe Jacobsohn gegründeten Münchener Verein, auch sie wurden beide Opfer nationalsozialistischer Verfolgung.

Renate Brucker, Historikerin,
Prof. Dr. jur. Wolfgang Karnowsky