Straffreies Tierleid: Quälerei in der Massentierhaltung wird kaum geahndet

Von swr.de

Wer ein Tier quält oder ohne vernünftigen Grund tötet, kann laut Tierschutzgesetz mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Doch diese Strafe wird bei Tierschutzverstößen in der Massentierhaltung praktisch nie verhängt. Häufig kommt es nicht einmal zu einer Anklage.

Und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner kommt auf dem Bauerntag gut an. Denn dort fordert sie etwas, dass viele Landwirte sich seit langem wünschen: Tierschützer, die nachts heimlich in Ställen filmen, sollen härter bestraft werden. Die Ministerin betont, Tierschutzkontrollen seien die Aufgabe staatlich bestellter Amtsveterinäre. Doch wie gut funktioniert die Veterinärüberwachung? Wie konsequent werden Tierquäler in der Landwirtschaft bestraft?

Aktuelle Zahlen der Bundesregierung zeigen, dass auf vielen Betrieben über Jahre kein Veterinär vorbeischaut. Außerdem klagt eine wachsende Zahl an Amtsveterinären über mangelndem Rückhalt durch ihre Behörde. Wer sich für mehr Tierschutz einsetzte, bekomme Ärger, erzählen uns Veterinäre. Die Folge sind wenige Anzeigen, die dann häufig von den Staatsanwaltschaften nicht zur Anklage gebracht werden.