Auch Tiere haben Rechte!

Dass das Wohl von Tieren in Deutschland noch immer kein einklagbares Recht ist, ist einer zivilisierten Welt unwürdig.

Von Karlheinz Seidl

Anlässlich des Welttierschutztages am 4. Oktober erinnern Tierschutzverbände an das traurige Los der Tiere, vor allem der Nutztiere weltweit. Ist in den meisten Gegenden der Erde Tierschutz leider immer noch ein Fremdwort, so sind die Zustände im Umgang mit Nutztieren auch in den westlichen Industrieländern trotz Tierschutzgesetzen und Verordnungen leider immer noch sehr unbefriedigend.

Seit Jahrzehnten bemühen sich Tierrechts- und Tierschutzorganisationen um Gesetze, die diesen Tieren ein besseres Dasein ermöglichen, leider mit wenig Erfolg. Ursache des Missbrauchs sind daher überwiegend wirtschaftliche Gründe, Gewinnmaximierung und Konsumbefriedigung. Eine grundsätzliche Neubewertung des Umgangs mit Tieren im Sinne einer humanen Mensch-Tier-Beziehung unter Anerkennung der Leidensfähigkeit und der artgerechten Bedürfnisse der Mitgeschöpfe wäre längst überfällig.

Einer entsprechenden, zeitgemäßen Ethik wäre daher empfohlen, die Bedürfnisse aller leidensfähigen Lebewesen, nicht nur der Menschen, sondern auch die der Tiere so weit wie möglich zu berücksichtigen.

Die Hoffnung auf Verbesserungen, die durch das im Jahre 2002 in die Verfassung aufgenommenen Staatsziels Tierschutz erwartet wurden, haben sich in der alltäglichen Praxis nicht erfüllt. Ein entscheidender Schritt zur Änderung der Zustände wäre die längst überfällige Einführung des Verbandsklagerechts auf Landes- und auf Bundesebene. Vor allem ist das Klagerecht für den Tierschutz zwingend notwendig. Gefordert werden Schutz der Lebensräume, Schmerzfreiheit, Berücksichtigung artgemäßer Haltung und weitgehende Bewegungsfreiheit. Um es mit den Worten des Religionsphilosophen Robert Spaemann zu sagen: „Tierschutz ist nicht nur eine Frage des Mitleids. Die absichtliche Verwandlung eines solchen Lebens in ein Bündel von Leiden und stummer Verzweiflung ist ein Verbrechen.“

Wozu sperrt man zum Beispiel Affen noch in Käfige für die Schaulust? 23 von 38 deutschen Zoos, in denen Große Menschenaffen gehalten werden, erfüllen nicht einmal die gesetzlichen Vorgaben. Könnten wir auch ohne eingesperrte Tiere Interessantes aus der Tierwelt erfahren und erleben? Sind Schlangen und Vogelspinnen im Wohnzimmer unbedingt notwendig für unser Wohlbefinden? Benötigen wir noch Hamster und Meerschweinchen als Ersatzspielzeuge, die in der Regel nicht artgerecht gehalten werden, oder läge der pädagogische Wert nicht viel eher in einer kontrollierten Patenschaft?

Die permanente Verweigerung zur Einführung des seit langem geforderten Verbandsklagerechtes gehört zu den beschämendsten Großtaten der Bundesregierung, da bei allen anderen Verbänden längst Selbstverständlichkeit, nur nicht im sensiblen Bereich im Umgang mit Tieren. Eine gewisse Abhängigkeit von der übermächtigen Tiernutzungslobby scheint daher unübersehbar. Das Verbandsklagerecht würde den Tierschutzverbänden endlich ermöglichen die Anliegen des Tierschutzes über Gerichte einzuklagen und damit gegen die gängige Praxis der Tierausbeutung erstmals effektiv vorzugehen. Anfang des einundzwanzigsten Jahrhunderts sollte die Aufklärung nicht nur den Rassismus überwunden haben, sondern es wäre endlich auch an der Zeit den Rechten der Tiere Raum zu geben.

Quelle: www. mittelbayerische.de

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