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Erneutes Schreiben von Martina Gerlach an Kanzlerin Merkel
Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,
gerade scheinen Sie sich – pünktlich zur Bundestagswahl – an den von Ihnen geschworenen Amtseid zu erinnern, der besagt, dass Sie dem Wohl des deutschen Volkes dienen wollen. Wieso muslimisieren Sie dann unser Land konsequent und ignorieren den Willen des deutschen Volkes? 79 % der einheimischen Bevölkerung sind seit vielen Jahren gegen das grauenvolle betäubungslose Abmetzeln von Tieren. In wenigen Tagen, dem 1.9.2017, beginnt wieder einmal das Islamische Opferfest, welches viele gerne verfälschend mit dem straffreien betäubungslosen Abmetzeln von Tieren gleichsetzen. Aber weder von Ihnen noch von Ihrer Integrationsministerin – ebenso wenig von Ihrem „roten“ Widersacher Schulz bzw. Ihrem Koalitionspartner SPD – ist bis jetzt auch nur ein einziger öffentlicher Appell zu erleben an unsere muslimischen Gäste, dass diese sich in ihrem christlichen Gastland an unsere Gesetze zu halten und unsere sehr schwer errungenen Werte – vor allem Tierschutz, der auch Verfassungsgut ist! – zu achten haben.
In Folge Ihres bequemen Schweigens ist zu befürchten, dass es deutschlandweit – zusätzlich – zu grauenvollem betäubungslosen Abmetzeln unserer Tiere kommt, verbrämt als Religion oder Tradition, womit es absolut nichts zu tun hat! Wir haben ein hohes Gut, die Religionsfreiheit, aber keine Traditionsfreiheit und daß keine Religion der Welt so ein grausames Töten von Tieren verlangt, haben wir Tierschützer Ihnen beweisend mehrfach zur Kenntnis gebracht.
Die erteilten Ausnahmegenehmigungen sind also ein fortwährender Gesetzesbruch und damit ein Verbrechen. Lt. Strack-Schmalohr in Hessen haben die Sondergenehmigungen für Altinküpe um 400% zugenommen. Das ist nicht zu begründen. Machen Sie endlich den Mund auf, um bundesweit grauenvolle Blutbäder/Verbrechen zu verhindern/zu stoppen, denn auch Sie haben Integrationspflichten! Und Sie sind zuerst Ihrem Volk gegenüber verpflichtet!
Die Betäubung der Tiere vor dem Schächtschnitt schränkt freie Religionsausübung nicht ein! Unser Grundgesetz erfasst auch den Schutz unserer Tiere und zu diesem gehört im 21. Jahrhundert qualmindernde Betäubung. Toleranz hört da auf, wo Verbrechen beginnen! In unserem Land und in unserem Grundgesetz gibt es kein garantiertes Grundrecht auf Verbrechen an Tieren, als Tradition verbrämt oder unter Religionsvorwand! – Begreifen und akzeptieren Sie das endlich! Machen Sie jetzt endlich Ihren Mund auf, damit unsere Gäste, denen wir, die deutsche Bevölkerung ihr Leben hier finanzieren!, wissen, dass sie unsere Werte zu respektieren und Gesetze einzuhalten haben! Das gehört zur Integrationspflicht dazu.
Noch etwas: Die von Ihnen gepriesene, Ihnen angeblich wichtige Sicherheit unseres Landes haben Sie bereits durch die Muslimisierung und ihr Stillschweigen oder Verharmlosen vieler Verbrechen unserer „Gäste“ verspielt! Der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes schlägt Alarm:
- 150 000 Haftbefehle derzeit nicht vollstreckt
- Abgelehnte Asylbewerber werden nicht abgeschoben
- Diebe und Körperverletzer kommen straffrei davon, während Falschparker und Temposünder gnadenlos verfolgt werden.
Jens Gnisa ist Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, der größten Berufsorganisation der deutschen Richter und Staatsanwälte. Täglich erlebt er, wie der Rechtsstaat durch die Politik ausgehöhlt wird und sich normale Bürger in unserem Land nicht mehr sicher fühlen. Eine Lehrerin und Mutter schreibt: „Uns allen ist gemeinsam, dass wir weder fremdenfeindlich noch rechtsradikal sind. Jeder einzelne von uns sieht aufgrund seines professionellen Hintergrundes jedoch die diversen Probleme, die sich aufgrund der derzeitigen Migrationspolitik ergeben und die viele von Ihnen in den vergangenen Monaten in den Medien benannt haben. An dieser Stelle seien als einige Beispiele nur die zunehmende Kriminalität, Einschleppung von Terror, die steigende Radikalisierung unter jungen Muslimen und zunehmend aufgeweichte Bildungsstandards genannt.“
Radikalisierung von Menschen gegen Menschen, beginnt an Tieren, Frau Dr. Merkel! Und dazu schweigen Sie bisher fein still. Warum? Weil es in Ihren Augen so ist, wie Sie lapidar einst formulierten in einem Massenschweinestall auf die Frage, ob Ihnen die Tiere nicht leid tun:,, Es sind ja nur Tiere!” Da war Ihr Vater, Herr Kasner von einem anderen Kaliber. Ach gäbe es ihn noch!
Und: Der Wähler hat nicht wirklich eine Wahl in Deutschland. Wir haben nur die Wahl zwischen Diktaturen von Schwarz oder Rot mit unterschiedlichen Mitläuferparteien. Außerdem: Wohlstand? Für wen? Für die eigenen Leute – die Mittelschicht – wohl kaum! Die werden übers Ohr balbiert, und wenn es mit der Windkraft-Lüge ist, für die diese bereits jetzt ca. 6,22 € pro kwh mehr bezahlen, dafür sich aber Betreiber eine „goldene Nase verdienen“ und die Volksvertreter ihre „Denkmäler“ setzen, wobei man nicht zimperlich mit dem Leben erst das der Wildtiere, dann das der Menschen und schon gar nicht mit unserer Natur und dem Schutz ökologischer Zusammenhänge umgeht. Sie sind mit verantwortlich für das Schaffen von Artenschutzproblemen in nie dagewesenem Ausmaße durch falsche Energiewende! Windräder sind Verbrechen, aber keine Lösung! Da die Wahlen prozentual gewonnen werden, wird man Schwarz oder Rot nicht verhindern können. Eine wirkliche Wahl hat man auch in Deutschland nicht!
Für eine endlich anständige Welt!
Martina Gerlach
Anfrage von Martina Gerlach an den Deutschen Tierschutzbund
Guten Tag,
bis jetzt konnte ich durch die Medien noch nichts vernehmen an Hinweisen, Appellen, Aufforderungen an unsere muslimischen „Gäste“, dass auch während des Islamischen Opferfestes Tiere vor dem Schächtschnitt betäubt werden müssen. Wird der Deutsche Tierschutzbund, die größte deutsche Tierschutz-Organisation, eine Pressemitteilung noch rechtzeitig heraus geben zur Betäubungspflicht der Tiere vor dem Schächtschnitt, eben auch während des Islamischen Opferfestes?
Frau Dr. Merkel, deren Integrationsministerin, aber auch ihr Widersacher, SPD-Schulz bzw. der Koalitionspartner SPD scheinen sich auch dieses Mal in diesem Zusammenhang in Schweigen zu hüllen, Dabei gehört dies ebenfalls zu den Integrationspflichten, zu denen unserer muslimischen „Gäste“, zu denen, die ihre Integration forcieren, also auch Politiker wie Merkel & Co.
Es ist ja bekannter Fakt, dass keine Religion, eben auch nicht der Koran, die Betäubungslosigkeit der Tiere vor dem Schächtschnitt verlangen. Im Gegenteil, einen schonenden Umgang mit den Tieren fordern sie alle und im 21. Jahrhundert ist qualmindernde Betäubung ein MUSS! (Nicht umsonst ist Betäubung vor dem Schlachten im TierSchG festgeschrieben!) Viele hohe religiöse – sowohl islamische als auch mosaische – Autoritäten, inklusive des türkischen Fatwa-Rates bestätigen dies. Den schonenden Umgang – also auch Betäubung vor dem Schächtschnitt – bestätigen und fordern auch das EHZ (getragen vom Islamrat). In anderen Ländern fordern Politiker die Betäubung der Tiere. In den Niederlanden gilt: „Tierschutz vor Religionsfreiheit!“ / In Dänemark gilt: „ … die Rechte von Tieren sind wichtiger als religiöse Rechte“. Auch in anderen Ländern, z.B., Norwegen, Polen, Island, Liechtenstein sind diese Gräueltaten an Tieren verboten.Das muss auch in Deutschland durchgesetzt werden!
Und da sind auch Tierschutzorganisationen, besonders solche wie der deutschlandweite Tierschutzbund, ganz besonders in der Pflicht gegenüber unseren tierlichen Mitgeschöpfen. Aber bisher konnte ich von ihnen nichts hören/lesen dazu. Wieso?
Die Bundeskanzlerin sicherte unseren muslimischen „Gästen“ freie Religionsausübung zu, aber das kann nicht beinhalten, aus dem christlich geprägten Deutschland ein grausames Schächtparadies zu machen, zumal die Betäubung der Tiere freie Religionsausübung nicht einschränkt. (Außerdem kann Jeder auch anders opfern, ohne Tiere umzubringen. Wurde vielfach bestätigt, auch von hohen religiösen Autoritäten.)
Der Schutz der Tiere ist ebenfalls hohes Verfassungsgut und eines der wohl am schwersten von der deutschen Bevölkerung errungenen Werte. Diese sowie unsere Gesetze sind von unseren muslimischen „Gästen“ zu akzeptieren und einzuhalten. In unserem Land und in unserem Grundgesetz gibt es kein garantiertes Grundrecht auf Verbrechen an Tieren, als Tradition verbrämt oder unter Religionsvorwand!
Schnelles Handeln ist geboten, denn es sind nur noch wenige Tage Zeit und die Tiere haben offensichtlich von etablierten Politikern absolut nichts zu erwarten in einem Land, welches sich brüstet, „das beste TierSchG der Welt zu haben.“ Werden Sie bitte umgehend tätig. Ich möchte dazu eine aussagefähige Antwort von Ihnen.
Für die Tiere!
Martina Gerlach
Und Dr. Bleibohm und Harald Hoos von pro-iure-animalis.de schreiben anlässlich dieses Opferfestes folgendes:
Liebe Freunde der Tiere,
durch die massenhafte Zuwanderung von Menschen mit islamischen Glauben, bekommt das Thema Schächten eine ganz neue Dimension. Dem Wahn verfallen nicht fremdenfeindlich wirken zu wollen, ignorieren viele die Tatsache, dass das betäubungslose Schlachten an Bedeutung gewinnt.
Lesen Sie hierzu auch:
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1677&Itemid=54
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1932&Itemid=109
Nun beginnt am 1. September 2017 das Opferfest „Kurban Bayrami“, was für uns der richtige Zeitpunkt ist, Sie erneut auf die Ausarbeitungen zum Thema Schächten von Ulrich Dittmann hinzuweisen:
Das Schächt-Opferfest „Kurban Bayrami“
Der Termin für religiös-motivierte tausendfache Opferschächtungen von Tieren rückt näher: Das islamische Schächt-Opferfest „Kurban Bayrami“ (türkisch) oder „Idul Adha“ (arabisch) findet in diesem Jahr vom 2. bis 5. September statt.
Diesem archaischen Tun liegt die Erzählung der Beinahe-Opferung Isaaks (Gen 22,1-19) durch Abraham, oder im Islam das Gedenken an den Propheten Ibrahim zugrunde, der bereit war, seinen Sohn Ismail an Allah zu opfern. Nach islamischem Glauben sollte jeder wirtschaftlich Bessergestellte ein Opfer bringen. Als Opfertiere dienen Schafe, Rinder oder Kamele, wobei das zu opfernde Tier gesund sein muss und ein weibliches Tier nicht trächtig sein darf.
In Deutschland leben über 3,3 Millionen Bürger islamischen Glaubens. Sei es aus Unkenntnis oder Gewohnheit halten sich einige von Ihnen nicht an das in Deutschland bestehende Betäubungsgebot und schlachten Tiere, ganzjährig – aber insbesondere anlässlich des Kurban Bayrami Opfer-Festes – ohne jegliche Betäubung. Ein solches betäubungsloses Schächten von warmblütigen Wirbeltieren ist aber als bewusste und vorsätzliche grauenhafte Tierquälerei einzustufen – sonst wäre diese Tötungsart nicht laut regulärem Tierschutzgesetz ausdrücklich verboten.
Ein harmonisches Zusammenleben aller Bevölkerungsschichten kann jedoch nur gedeihen, wenn solche Tierschindereien unterlassen – eine hier geltende Verfassungsethik und allgemein gültige Gesetze respektiert werden. Eine „In-Ohnmacht-Versetzung“ der Tiere durch reversible Elektrobetäubung wird von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten auch als absolut religionskonform angesehen – ebenso mittlerweile auch eine gottgefällige Geldspende, gegeben an Arme. Es besteht also für Muslime in Deutschland kein Grund betäubungslos zu schächten.
Auch nach verschiedensten Gerichtsurteilen, hat die Erteilung einer „Ausnahmegenehmigung“ zum betäubungslosen Schächten nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG strengsten Prüfungskriterien zu unterliegen. So ergeht von Tierschutzseite an alle Landesbehörden die dringliche Forderung, das in der Verfassung verankerte Staatsziel Tierschutz endlich umzusetzen, keine „Ausnahmegenehmigungen“ zum betäubungslosen Schächten zu erteilen, sowie im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, Schlachtvorschriften und Hygienebestimmungen zu achten.
Illegal geschächtete Tiere werden strafbewehrt beschlagnahmt und Landwirte die Tiere verkaufen, obwohl sie annehmen müssen, dass diese gesetzwidrig geschächtet werden sollen, oder gar solche tierschutzwidrigen Schlachtungen auf ihrem Hof dulden, können wegen Beihilfe belangt und nach § 27 StGB mit hohen Geldbußen, bis 25.000 Euro, bestraft werden. Polizei und Ordnungsämter sind angewiesen im o.a. Zeitraum besonders auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz (Schaftransport im Autokofferraum, Schwarz-Schächtungen auf Bauernhöfen und Schäfereien, oder in Feld und Flur) zu achten und auch entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung explizit nachzugehen.
V.i.S.d.P.: Ulrich Dittmann/ 06.10.2013
Arbeitskreis für Umweltschutz und Tierschutz – Bundesarbeitsgruppe gegen betäubungsloses Schächten
Weitere Informationen: http://www.pro-iure-animalis.de/schaechten und
http://www.pro-iure-animalis.de/dokumente/schaecht_sonderdruck_www.pdf
http://www.pro-iure-animalis.de/index.php?option=com_content&task=view&id=1022&Itemid=54
Herzliche Grüße
für pro iure animalis
Dr. Gunter Bleibohm und Harald Hoos